Heute wurde die Klage des AfD-Bezirksverbands Hamburg-Nord gegen den grünen Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts verstieß er am 24. März 2022 in einer Sitzung der Bezirksversammlung gegen das Neutralitätsgebot. Er bezeichnete die AfD als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“ und als „Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit“. Das Gericht folgt der AfD-Klage und sieht eine eindeutige Verletzung des Neutralitätsgebotes durch den Bezirksamtsleiter zulasten der AfD bestätigt.
Hierzu sagt der Bezirksvorsitzende der AfD Hamburg Nord, Krzysztof Walczak:
„Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts. Das Gericht hat den klaren Neutralitätsverstoß – den Verfassungsbruch– des grünen Bezirksamtsleiters nicht durchgehen lassen und unserer Klage vollumfänglich Recht gegeben. Herr Boelz hat seine Amtspflicht auf erhebliche Weise missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren. Der Rücktritt von Verfassungsbrecher Boelz ist nun unausweichlich. Auch einem grünen Bezirksamtsleiter steht es als Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zu, im Kommunalparlament parteipolitische Hetze zu betreiben.“